Schweiz:
01. Soft Car Wash erbringt sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen im Zusammenhang mit der Benutzung ihrer Waschanlagen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB sowie den Bedienungsanleitungen am Eingang der Waschanlage. Nicht Gegenstand dieser AGB sind Sauganlagen zur Fahrzeuginnenreinigung und die Selbstbedienungsplätze (Abdampfen, Hochdruckreiniger). Deren Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung des Benutzers.
02.Soft Car Wash gewährleistet eine dem Stand allgemeiner Waschanlagentechnik im Zeitpunkt der Benutzung der Waschanlage entsprechende, ordnungsgemässe, schonende und gefahrlose Reinigung der Fahrzeuge. Massgeblich für die ordnungsgemässe Reinigung ist hierbei einerseits der Grad der Verschmutzung und das zur Reinigung gewählte Waschprogramm sowie andererseits die Leistung, welche üblicherweise von einer vollautomatischen Waschanlage nach dem aktuellen Stand allgemeiner Waschanlagentechnik erwartet werden kann.
03. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Anlage geltend zu machen, da ansonsten diese Ansprüche verwirkt sind. Soft Car Wash behält sich ausdrücklich das Recht auf Nachbesserung vor. Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden in diesem Fall ausgeschlossen.
04. Sie waschen Ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr. Soft Car Wash haftet nur für Schäden an Fahrzeugen, soweit diese vom Personal vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind und die nicht nachfolgend ausgeschlossen sind.
05. Das Betreten der Waschhalle oder das Aussteigen aus dem Fahrzeug während des Waschvorgangs ist verboten. Für allfällige Schäden beim Benutzer wird jegliche Haftung abgelehnt.
06. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage zur Folge haben könnten. Dies gilt ins[1]besondere für nicht ordnungsgemäss befestigte Fahrzeugteile (z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Nebelscheinwerfer, Blinkleuchten, Scheinwerfer, Wischanlage) oder Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören oder bei Materialermüdung, Verschleiss, Verwitterung usw. sowie bei vorgeschädigten Fahrzeugteilen oder älteren Fahrzeugen. Unterlässt es der Benutzer der Waschanlage, das Personal über wesentliche Umstände und Gefahrenquellen aufzuklären oder wenn er sich nicht an die Anweisungen des Betreibers oder Personals hält, wird die Haftung für allfällige hieraus entstehende Schäden vollumfänglich ausgeschlossen.
07. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet Soft Car Wash bei nachgewiesenem grobem Verschulden und sofern kein anderer Ausschlussgrund vorliegt, ausschliesslich für den unmittelbaren Schaden, sofern eine Nachbesserung nicht möglich ist. Folgeschäden werden nicht ersetzt.
08. Die Haftung für folgende Schäden oder an folgenden Fahrzeugteilen ist in jedem Fall ausgeschlossen:
-Schäden an aussen an der Karosserie angebrachten Teilen (z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Nebelscheinwerfer, Blinkleuchten, Scheinwerfer, Wischanlagen etc.) und GPS-Antennen sowie, dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden
-Schäden infolge von Materialermüdung, Verschleiss, Verwitterung usw. sowie bei vorgeschädigten Fahrzeugteilen oder älteren Fahrzeugen
-Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm, Reifen mit einer Höhe von weniger als 5,5 cm
-Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von weniger als 9 cm
-Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe über 2,15 m oder einer Gesamtbreite über 2,25 m mit ausgeklappten Spiegeln
-Felgen mit überstehendem Felgenrand, mit Spurverbreiterungen, mit nicht werksmässig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen sowie von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden (insb. Scheibenwischer)
-Schäden an folierten und matt lackierten Fahrzeugen - Schäden an eloxierten und mattierten Teilen
09. Ersatzansprüche wegen Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes, auf dem die Waschanlage steht, dem zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug nach jedem Waschgang sorgfältig zu prüfen.
10. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Waschanlagen ist- soweit kein zwingend anwendbare
Soft Car Wash AG © Version September 2024
Deutschland:
01. Soft Car Wash erbringt sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Waschanlagen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB sowie den Bedienungsanleitungen am Eingang der Waschanlage. Nicht Gegenstand dieser AGB sind Sauganlagen zur Fahrzeuginnenreinigung. Deren Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung unserer Kunden.
02. Soft Car Wash gewährleistet eine dem Stand allgemeiner Waschanlagentechnik im Zeitpunkt der Benutzung der Waschanlage entsprechende, ordnungsgemäße, schonende und gefahrlose Reinigung der Fahrzeuge. Maßgeblich für die ordnungsgemäße Reinigung ist hierbei einerseits der Grad der Verschmutzung und das zur Reinigung gewählte Waschprogramm sowie andererseits die Leistung, welche üblicherweise von einer vollautomatischen Waschanlage nach dem Stand allgemeiner Waschanlagentechnik erwartet werden kann.
03. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Anlage geltend zu machen. Soft Car Wash behält sich für diesen Fall das Recht auf Nachbesserung vor.
04. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf mstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage nahelegen. Dies gilt insbesondere für nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile (z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Nebelscheinwerfer, Blinkleuchten, Scheinwerfer-Wischanlage), oder Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören oder bei Materialermüdung, Verschleiß, Verwitterung etc. sowie bei vorbeschädigten Fahrzeugteilen oder bei älteren Fahrzeugen. Bleibt ein entsprechender Hinweis des Benutzers aus, so ist die Haftung durch Soft Car Wash für jegliche Art von Schäden ausgeschlossen, es sei denn, dass diese eine Haftung aus Verschulden trifft.
05. Soft Car Wash weist darauf hin, dass folgende Massnahmen und Verhaltensregeln bei der Einfahrt in die Waschanlage durchzuführen bzw. zu beachten sind:
- Antenne einfahren oder entfernen
- Außenspiegel einklappen
- Dachträger, Skihalter, Taxischilder und andere An- und Aufbauten entfernen
- Tankklappe schließen und verriegeln
- Scheibenwischer ausschalten und Regensensor deaktivieren
- Heckscheibenwischer mit Plastiküberzug schützen
- Wahlhebel auf „N“ stellen bzw. Gang herausnehmen
- Hand- bzw. Feststellbremse lösen
- Motor nicht ausschalten
- Während des Waschvorganges nicht bremsen und nicht lenken und nicht aussteigen!
- Bei Gefahr dauerhaft hupen
- Bei der Ausfahrt bei „grün“ zügig wegfahren
06. Soft Car Wash haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten abgewendet werden können. Dagegen ist eine Haftung für Schäden, die durch die Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht werden, ausgeschlossen, es sei denn, dass Soft Car Wash hierbei eine Haftung aus Verschulden trifft.
07. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage und bei einem Verschulden von Soft Car Wash haftet diese für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden ersetzt, sofern diese vorhersehbar und typisch sind und Soft Car Wash eine Haftung aus Verschulden trifft.
08. Eine Haftung durch Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachte Teile, z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Zusatzscheinwerfer etc. sowie für dadurch verursachte Lack-und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass Soft Car Wash hierbei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt schuldhaft verletzt hat.
09. Soft Car Wash schließt eine Haftung für die Beschädigung folgender Fahrzeugteile aus: Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm, Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 5,5 cm, Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von weniger als 9 cm, Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe über 2,15m Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite über 2,25 m, Felgen mit
überstehendem Felgenrand, Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse, Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen sowie von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an eloxierten Teilen.
10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist.
13. Das Entsorgen von Hausmüll ist verboten und wird polizeilich gemeldet. Einen Unkostenbeitrag von Euro 250.- wird zusätzlich zur Abfallgebühr belastet.
Soft Car Wash DE GmbH © November 2023